Telefon: 0371 / 33 40 780
Telefax: 0371 / 33 40 789

info@ra-purschwitz.de

Vernehmung

Die Vernehmung ist generell die Befragung einer Person meist in Bezug zu einer Straftat. Ziel einer Vernehmung ist die Klärung eines Sachverhalts, bzw. die Wahrheitsfindung. Die Vernehmung wird üblicherweise bei Zeugen, Tätern und Opfern durchgeführt. Diese werden durch Beamte der Strafverfolgungsbehörden (konkret z.B. also Polizi oder die Staatsanwaltschaft) vernommen.

 
Schmerzensgeld Chemnitz, Baumaengel Chemnitz, Erwerbsminderungsrente Chemnitz, Anwalt Chemnitz, Verkehrsrecht Schmerzensgeld Chemnitz, Oeffentliches Baurecht Chemnitz, Gesellschafterabfindung Chemnitz, Fahrverbot Chemnitz, Strafanzeige Chemnitz, Schuldenregulierung Chemnitz