Als Mangelanzeige wird eine Erklärung bezeichnet, die eventuelle Mängel bei Lieferant, Mieter oder Hersteller angezeigt wird. Die Mangelanzeige kann also bei Kauf einer Sache, bei einem Miet-, oder Reisevertrag angewandt werden. Falls Mängel festgestellt, diese aber nicht angezeigt werden, verfällt der Anspruch auf Mängelhaftung und somit dann auch der Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz.