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Bewährung

Wird eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, bedeutet das für den Angeklagten, dass ihm die Gelegenheit gegeben wird, bei guter Führung innerhalb des festgesetzten Zeitraums Straferlass zu bekommen. Eine derartige Regelung kann allerdings nur bei Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren getroffen werden. Die Verurteilung zu einer Bewährung kann unter Umständen mit gewissen Auflagen verbunden werden, wie beispielsweise einer sogenannten Schadenswiedergutmachung. Des Weiteren kann der Verurteilte dazu angewiesen werden, sich eine Arbeit zu suchen. In der Regel werden derartige Anweisungen und Auflagen von einem sogenannten Bewährungshelfer überwacht. Begeht der Verurteilte während der Bewährungszeit keine weitere Straftat, wird die ausgesetzte Strafe nach Ablauf der festgesetzten Zeit erlassen.

 
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